Herbstzuchtprüfung (HZP) o. Sp./o.l.E. am 26. September 2026 um Heegheim – JV Büdingen in ARGE mit JC Bad Nauheim und Wetterauer JC
Zur HZP 2026 werden Hunde zugelassen, die nach dem 30. September 2024 gewölft sind. Alle Hunde müssen gechipt/tätowiert, kurz- und drahthaarige Hunde aus Gründen des Tierschutzes kupiert sein. Sie müssen eine JGHV anerkannte Ahnentafel besitzen und wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Der Eigentümer des zu meldenden Hundes muss einem Vereinsmitglied des JGHV angehören, sein Führer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.
Nenngeld/Reuegeld: 110,00 € / 140,00 € (Mitglieder / Nichtmitglieder)
Nennungen sind mit aktuellem Formblatt 1 in PC geschriebener Form plus Kopie der Ahnentafel und aller bisherigen Prüfungszeugnisse an den Prüfungsleiter: Ottmar Troß, Am Schlangenweg 5, 63667 Nidda. Tel. 0175 / 5462879 oder E-Mail: ottmartross@gmail.com zu senden.
Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss 06. September 2026 auf dem Konto eingegangen sein, ansonsten ist die Nennung hinfällig. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.
Verbandsgebrauchsprüfung (VGP/ÜF – VPS) am 03. Oktober 2026 / 04. Oktober 2026 um Heegheim – JC Bad Nauheim in ARGE mit JV Büdingen und Wetterauer JC
Nennschluss: 13. September 2026
Es wird gerichtet nach den Bestimmungen des JGHV`s. Mit der Anmeldung erklärt sich der Führer damit einverstanden.
Die Schweißfährten werden im Tropfverfahren mit Wildschweiß (gemischt) hergestellt. Der Fuchs über ein Hindernis gemäß VGPO §11 (1) b,d zu bringen. Das Fach Stöbern wird in einem Maisschlag alternativ im Wald geprüft.
Nenngeld / Reuegeld: 130,00 € / 160,00 € (Mitglieder / Nichtmitglieder), Totverbeller / Verweiser: 25,00 € zusätzlich.
Nennungen sind mit Formblatt 1 Stand 2019-1 in PC geschriebener Form an den Prüfungsleiter Joachim Kunze, Gutenbergstraße 15, 61169 Friedberg, Tel. 0151/15781603 oder E-Mail: jojkkunze@icloud.com zu senden.
Überweisung auf Volksbank Mittelhessen, IBAN: DE50 5139 0000 0088572300, BIC: VBM HDE 5F.
Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss auf dem Konto eingegangen sein, ansonsten ist die Nennung hinfällig.
Der Nennung ist eine Kopie der Ahnentafel (neuester Stand) sowie aller Prüfungszeugnisse absolvierter Verbandsprüfungen mit Nachweis der Arbeit an d.l.E. beizufügen. Die Tollwutschutzimpfung ist durch gültigen Impfausweis nachzuweisen. Der Führer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.
auf Prüfung des Hundes.
Brauchbarkeitsprüfung (BP) gemäß BPO-Hessen am 10. Oktober 2026 um Heegheim – JC Wetterau in ARGE mit JC Bad Nauheim und JV Büdingen
Zugelassen werden Hunde gem. BPO-Hessen. Der Hundeführer muss im Besitz eines Jagdscheines sein.
Der Nennung (Anlage 1 zur BPO) sind folgende Unterlagen beizufügen: Kopie der Ahnentafel (neuester Stand), Kopien evtl. abgelegter Verbandsprüfungen, ggf. Bescheinigung über bejagbare Wasserfläche und ggf. Bescheinigung über die Anzahl der Enten an denen der Hund ausgebildet wurde.
Geprüft werden folgende Prüfungsfächer:
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild (Lautnachweis erforderlich)
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild) mit Leistungsnachweis Wasserarbeit auf der Schwimmspur einer Stockente im Rahmen der Prüfung.
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild) ohne Nachweis Wasserarbeit.
Nenngeld / Reuegeld: Grundnenngeld 50,00 €, Schweiß 40,00 €; Niederwild ohne Wasser 30,00 €, Wasser 30,00 €
Max. 8 Hunde
Schleppwild für Nachsuche auf Niederwild und voll flugfähige lebende Enten sind für Leistungsnachweis Wasser mitzubringen.
Nennungen sind an den Prüfungsleiter Christian Marx, Butzbacher Pfad 17, 61191 Rosbach, marx.ch@web.de, Tel. 0177/7843441 zu senden.
Bankverbindung: DE49 5185 0079 0050 0654 48 der Sparkasse Wetterau.
Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss 20. September 2026 auf dem Konto eingegangen sein, ansonsten ist die Nennung hinfällig.
