Termine

Grillfest Hegering Altenstadt

hiermit möchten wir Sie recht herzlich zu unserem diesjährigen Grillfest einladen.

Ort:                 An den Fischteichen von Karl-Heinz Elbrecht in Altenstadt-Lindheim
Wann:             Freitag, den 04. September 2026 ab 17:00 Uhr

Um eine bessere Planung vorzunehmen, möchte ich Sie bitten, sich bei mir unter info@jagdverein-hubertus-buedingen.de oder per Handy (SMS / WhatsApp) unter 0177/3012303 bis zum 28. August 2026 anzumelden. Bitte teilen Sie mir bei der Anmeldung auch mit, mit wie vielen Personen Sie teilnehmen.

Salate können zu diesem Grillfest sehr gerne mitgebracht werden. Bitte teilen Sie mir dieses bei Ihrer Anmeldung ebenfalls mit. Vielen Dank.

Herbstzuchtprüfung (HZP) o. Sp./o.l.E. am 26. September 2026 um Heegheim – JV Büdingen in ARGE mit JC Bad Nauheim und Wetterauer JC

Zur HZP 2026 werden Hunde zugelassen, die nach dem 30. September 2024 gewölft sind. Alle Hunde müssen gechipt/tätowiert, kurz- und drahthaarige Hunde aus Gründen des Tierschutzes kupiert sein. Sie müssen eine JGHV anerkannte Ahnentafel besitzen und wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Der Eigentümer des zu meldenden Hundes muss einem Vereinsmitglied des JGHV angehören, sein Führer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.

Nenngeld/Reuegeld: 110,00 € / 140,00 € (Mitglieder / Nichtmitglieder)

Nennungen sind mit aktuellem Formblatt 1 in PC geschriebener Form plus Kopie der Ahnentafel und aller bisherigen Prüfungszeugnisse an den Prüfungsleiter: Ottmar Troß, Am Schlangenweg 5, 63667 Nidda. Tel. 0175 / 5462879 oder E-Mail: ottmartross@gmail.com zu senden.

Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss 06. September 2026 auf dem Konto eingegangen sein, ansonsten ist die Nennung hinfällig. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.

Verbandsgebrauchsprüfung (VGP/ÜF – VPS) am 03. Oktober 2026 / 04. Oktober 2026 um Heegheim – JC Bad Nauheim in ARGE mit JV Büdingen und Wetterauer JC

Nennschluss: 13. September 2026
Es wird gerichtet nach den Bestimmungen des JGHV`s. Mit der Anmeldung erklärt sich der Führer damit einverstanden.

Die Schweißfährten werden im Tropfverfahren mit Wildschweiß (gemischt) hergestellt. Der Fuchs über ein Hindernis gemäß VGPO §11 (1) b,d zu bringen. Das Fach Stöbern wird in einem Maisschlag alternativ im Wald geprüft.

Nenngeld / Reuegeld: 130,00 € / 160,00 € (Mitglieder / Nichtmitglieder), Totverbeller / Verweiser: 25,00 € zusätzlich.

Nennungen sind mit Formblatt 1 Stand 2019-1 in PC geschriebener Form an den Prüfungsleiter Joachim Kunze, Gutenbergstraße 15, 61169 Friedberg, Tel. 0151/15781603 oder E-Mail: jojkkunze@icloud.com zu senden.

Überweisung auf Volksbank Mittelhessen, IBAN: DE50 5139 0000 0088572300, BIC: VBM HDE 5F.

Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss auf dem Konto eingegangen sein, ansonsten ist die Nennung hinfällig.

Der Nennung ist eine Kopie der Ahnentafel (neuester Stand) sowie aller Prüfungszeugnisse absolvierter Verbandsprüfungen mit Nachweis der Arbeit an d.l.E. beizufügen. Die Tollwutschutzimpfung ist durch gültigen Impfausweis nachzuweisen. Der Führer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.

auf Prüfung des Hundes.

Brauchbarkeitsprüfung (BP) gemäß BPO-Hessen am 10. Oktober 2026 um Heegheim – JC Wetterau in ARGE mit JC Bad Nauheim und JV Büdingen 

Zugelassen werden Hunde gem. BPO-Hessen. Der Hundeführer muss im Besitz eines Jagdscheines sein.

Der Nennung (Anlage 1 zur BPO) sind folgende Unterlagen beizufügen: Kopie der Ahnentafel (neuester Stand), Kopien evtl. abgelegter Verbandsprüfungen, ggf. Bescheinigung über bejagbare Wasserfläche und ggf. Bescheinigung über die Anzahl der Enten an denen der Hund ausgebildet wurde.

Geprüft werden folgende Prüfungsfächer:

  1. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild (Lautnachweis erforderlich)
  2. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild) mit Leistungsnachweis Wasserarbeit auf der Schwimmspur einer Stockente im Rahmen der Prüfung.
  3. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild) ohne Nachweis Wasserarbeit.

Nenngeld / Reuegeld: Grundnenngeld 50,00 €, Schweiß 40,00 €; Niederwild ohne Wasser 30,00 €, Wasser 30,00 €

Max. 8 Hunde

Schleppwild für Nachsuche auf Niederwild und voll flugfähige lebende Enten sind für Leistungsnachweis Wasser mitzubringen.

Nennungen sind an den Prüfungsleiter Christian Marx, Butzbacher Pfad 17, 61191 Rosbach, marx.ch@web.de, Tel. 0177/7843441 zu senden.
Bankverbindung: DE49 5185 0079 0050 0654 48 der Sparkasse Wetterau.
Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss 20. September 2026 auf dem Konto eingegangen sein, ansonsten ist die Nennung hinfällig.

Hegeringschießen des Hegering Altenstadt

Am Samstag, den 10. Oktober 2026 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr findet auf unserem Schießstand Jägertal das Hegeringschießen des Hegering Altenstadt statt.

Ablauf und Disziplinen

  • Kugel:                    Bockscheibe (3 Schuss)
  • Kugel:                    laufender Keiler (5 Schuss)
  • Flinte:                    Kipphase (8 Doppelschuss)

Im Anschluss an das Schießen lassen wir den Tag bei Grillen und Getränken gemeinsam ausklingen und es wird der beste Schütze / die beste Schützin geehrt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt und unser
1. Vorsitzender Matthias Nickel tauscht sein Gewehr gegen die Grillzange. Vielen Dank dafür.

Um eine bessere Planung vorzunehmen, möchten wir Sie bitten, sich per E-Mail info@jagdverein-hubertus-buedingen.de oder per Handy (SMS/WhatsApp) unter 0177/3012303 bis zum 30. September 2026 anzumelden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Jagdschein besitzen und diesen unaufgefordert am Veranstaltungstag vorzeigen. Die Kosten für die Standgebühren werden vom Hegering Altenstadt / Jagdverein Hubertus Büdingen e.V. übernommen. Die Bewirtungskosten sind bitte von jedem Teilnehmer/in selbst zu tragen.

Wir freuen uns auf eure rege Teilnahme, gute Gespräche und einen schönen Tag.