HZP o. Sp. /o. l.E. JC Bad Nauheim in ARGE JV Büdingen und Wetterauer JC
Am 21. September 2024 findet um Heegheim die HZP statt. Nennschluss ist der 24. August 2024.
Nenngeld/Reuegeld: 100,00 € für Mitglieder und 120,00 € für Nichtmitglieder.
Nennungen sind mit dem Formblatt 1 in PC geschriebener Form an den Prüfungsleiter Walter Klamert, Kneibenweg 16, 35516 Münzenberg oder per E-Mail bergmann.petra@phv-dialyse.de zu senden. Das Nenngeld ist bis spätestens zum Nennschluss unter Angabe des Hundes als Verwendungszweck auf das Konto DE50 5139 0000 0088 5723 00 der Volksbank Mittelhessen zu überweisen. Der Nennung ist eine Kopie der Ahnentafel und aller bisherigen Prüfungszeugnisse beizufügen. Der Eigentümer des zu meldenden Hundes muss einem Mitgliedsverein des JGHV angehören, sein Führer muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.
Kreiserntedankfest des Regionalbauernverbandes
Am 28. September 2024 und 29. September 2024 findet auf dem Hof von Matthias Mäser in Büdingen-Wolf diese Veranstaltung statt. Der Jagdverein Hubertus Büdingen e.V. wird mit dem Infostand, den Jagdhornbläserinnen- und Bläsern sowie dem LJV-Mobil vertreten sein.
VGP/ÜF-VPS Wetterauer JC in ARGE mit JC Bad Nauheim und JV Büdingen
Am 12. Oktober 2024 und 13. Oktober 2024 findet um Heegheim die VGP/ÜF – VPS statt. Nennschluss ist der 22. September 2024.
Nenngeld/Reuegeld: 120,00 € für Mitglieder und 140,00 € für Nichtmitglieder, Totverbeller/Verweiser zusätzlich 25,00 €.
Nennungen sind mit dem Formblatt 1 Stand 2019-1 in PC geschriebener Form an den Prüfungsleiter Prof. Dr. Bastian Heinemann, Am Meisenring 20, 61197 Florstadt oder per E-Mail bastian.heinemann@outlook.com zu senden. Das Nenngeld ist mit Absendung der Nennung bis spätestens zum Nennschluss unter Angabe des Hundes als Verwendungszweck auf das Konto DE49 5185 0079 0050 0654 48 der Sparkasse Wetterau zu überweisen. Der Nennung ist eine Kopie der Ahnentafel (neuester Stand) sowie aller Prüfungszeugnisse absolvierter Verbandsprüfungen mit Nachweis der Arbeit an der lebenden Ente beizufügen. Die Tollwutschutzimpfung ist durch gültigen Impfausweis nachzuweisen. Der Führer muss in Besitz eines gültigen Jagscheines sein. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.
Neuer Fangjagdlehrgang
Liebe Vereinsmitglieder,
da der Fangjagdlehrgang im Februar 2024 von großem Interesse geprägt war, wurde sich dazu entschieden, einen weiteren Fangjagdlehrgang im Jahr 2024 anzubieten.
Dieser 2-tägige Lehrgang findet am 18. und 19. Oktober 2024 statt.
Der 2-tägige Kurs besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Dauer: jeweils ca. 3,5 Stunden
Als Veranstaltungsort planen wir das Jägertal. Sollte sich auf Grund der Sanierungsmaßnahmen unseres Schießstandes der Veranstaltungsort ändern, so erhalten Sie kurzfristig eine Information.
Die Kosten für den Lehrgang betragen wie folgt:
- Aktueller Jungjägerkurs = kostenfrei
- Mitglieder des Jagdverein Hubertus Büdingen e.V = 30,00 € pro Teilnehmer
- Nichtmitglieder des Jagdverein Hubertus Büdingen e.V. = 100,00 € pro Teilnehmer
Die Lehrgangskosten werden zu Seminarbeginn bar bezahlt. Jeder Teilnehmer erhält nach dem Lehrgang eine Urkunde ausgehändigt.
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass nur eine Teilnahme mit einem gültigen Jagdschein möglich ist. Dieser ist am 1. Lehrgangstag unaufgefordert dem Lehrgangsleiter vorzuzeigen. Ausgenommen sind die Teilnehmer des aktuellen Jungjägerkurses.
Ihre Anmeldungen richten Sie bitte an info@jagdverein-hubertus-buedingen.de oder per WhatsApp an 0177/3012303.
BP JV Büdingen in ARGE mit JC Bad Nauheim und Wetterauer JC
Am 19. Oktober 2024 findet um Heegheim die BP statt. Nennschluss ist der 29. September 2024.
Nenngeld/Reuegeld: Grundnenngeld 50,00 €, Schweiß 40,00 €, Stöbern 30,00 €.
Nennungen (Anlage 1 zur BPO) sind an den Prüfungsleiter Ottmar Troß, Am Schlangenweg 5, 63667 Nidda oder per E-Mail ottmartross@gmail.com zu senden. Das Nenngeld ist mit Absendung der Nennung bis spätestens zum Nennschluss unter Angabe des Hundes als Verwendungszweck auf das Konto DE57 5066 1639 0003 6184 04 der Volksbank Büdingen zu überweisen. Der Nennung ist eine Kopie der Ahnentafel (neuester Stand) sowie aller Prüfungszeugnisse absolvierter Verbandsprüfungen beizufügen. Die Tollwutschutzimpfung ist durch gültigen Impfausweis nachzuweisen. Der Führer muss in Besitz eines gültigen Jagscheines sein. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.
Geprüft werden folgende Prüfungsfächer:
1. Brachbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild (Lautnachweis erforderlich)
2. Brauchbarkeit für die Stöberarbeit auf Schalen- und Raubwild (max. 4 Hunde)