Termine

Landeswettbewerb im Jagdhornblasen
Der Landeswettbewerb im Jagdhornblasen findet am 14. Juni 2025 ab 08:00 Uhr und 15. Juni 2025 im Barockschloss Fasanerie in Eichenzell statt. Die Jagdhornbläser des Jagdverein Hubertus Büdingen e.V. sind in diesem Jahr wieder vertreten.

Hessentag
Der Hessentag in Bad Vilbel findet vom 13. Juni 2025 bis 22. Juni 2025 statt. Der Jagdverein Hubertus Büdingen e.V. sowie weitere Jagdvereine aus der Wetterau werden daran teilnehmen. Unsere Jagdhornbläser begrüßen die Gäste des Hessentages am 21. Juni 2025.

Bundesjägertag
Der diesjährige Bundesjägertag findet am 20. Juni 2025 bis 21. Juni 2025 in Bonn statt.

Einweihung neuer Schießstand
Die Einweihung unseres neuen Schießstandes ist für den 23. August 2025 geplant.

Herbstzuchtprüfung o. Spur und ohne lebende Ente
Die Herbstzuchtprüfung des Wetterauer Jagdclub in ARGE mit JC Bad Nauheim und Jagdverein Hubertus Büdingen e.V. findet am 13. September 2025 um Heegheim statt.

Zur Herbstzuchtprüfung 2025 werden Hunde zugelassen, die nach dem 30. September 2023 gewölft sind. Alle Hunde müssen gechipt, tätowiertm kurz- und drahthaarige Hunde aus Gründen des Tierschutzes kupiert sein. Sie müssen eine JGHV anerkannte Ahnentafel besitzen und wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Der Eigentümer des zu meldenden Hundes muss einem Mitgliedsverein des JGHV angehören, sein Führer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.

Nenngeld/Reuegeld: 100,00 € für Mitglieder / 120,00 € für Nichtmitglieder

Nennungen sind mit aktuellem Formblatt 1 in PC geschriebener Form plus Kopie der Ahnentafel und aller bisherigen Prüfungszeugnisse an den Prüfungsleiter Christian Marx, Butzbacher Pfad in 61191 Rosbach, Tel. 0177/7843441 oder per E-Mail an marx.ch@web.de zu senden.

Das Nenngeld ist mit Absendung der Nennung bis spätestens zum Nennschluss am 24. August 2025  unter Angabe des Hundes als Verwendungszweck auf das Konto Sparkasse Wetterau, IBAN: DE49 5185 0079 0050 0654 28 zu überweisen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.

Schriftliche Jägerprüfung Herbst
Die schriftliche Jägerprüfung findet am 27. September 2025 statt.

Verbandsgebrauchsprüfung/ÜF – VPS
Die Verbandsgebrauchsprüfung /VPS des Jagdverein Hubertus Büdingen e.V in ARGE mit JC Bad Nauheim und Wetterauer JC findet am 5. Oktober und 6. Oktober 2025 um Heegheim statt.

Es wird gerichtet nach den Bestimmungen des JGHV. Mit der Anmeldung erklärt sich der Führer damit einverstanden.

Die Schweißfährten werden im Tropfverfahren mit Wildschweiß gemischt hergestellt. Der Fuchs ist über Hindernis gemäß VGPO §11 (1) b,d zu bringen. Das Fach Stöbern wird in einem Maisschlag alternativ im Wald geprüft.

Nenngeld/Reuegeld: 120,00 € für Mitglieder / 140,00 € für Nichtmitglieder.
Totverbeller/Verweiser: 25,00 € zusätzlich

Nennungen sind mit Formblatt 1 Stand 2019-1 in PC geschriebener Form an den Prüfungsleiter Ottmar Troß, Am Schlangenweg 5 in 63667 Nidda, Tel. 0175/5462879 oder per E-Mail an ottmartross@gmail.com zu senden. Überweisungen auf VR Bank Büdingen; IBAN: DE16 5066 1639 0406 0164 64.

Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss am 14. September 2025 auf dem Konto eingegangen sein, ansonsten ist die Nennung hinfällig.

Der Nennung ist eine Kopie der Ahnentafel (neuester Stand) sowie alle Prüfungszeugnisse absolvierter Verbandsprüfungen mit Nachweis der Arbeit an der lebenden Ente beizufügen. Die Tollwutschutzimpfung ist durch den gültigen Impfausweis nachzuweisen. Der Führer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.

Brauchbarkeitsprüfung
Die Brauchbarkeitsprüfung des JC Bad Nauheim in ARGE mit JC Wetterau und Jagdverein Hubertus Büdingen e.V. findet am 12. Oktober 2025 um Heegheim statt.

Zugelassen werden Hunde gem. BPO Hessen. Der Hundeführer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Nennung (Anlage 1 zur BPO)  sind  folgende Unterlagen beizufügen:
– Kopie der Ahnentafel (neuester Stand)
– Kopien eventuell abgelegter Verbandsprüfungen, ggf. Bescheinigung über bejagbare Wasserfläche und ggf. Bescheinigung über die Anzahl der Enten, an denen der Hund ausgebildet wurde.

Geprüft werden folgende Fächer:
1. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild (Lautnachweis erforderlich)
2. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild mit Leistungsnachweis Wasserarbeit. Auf der Schwimmspur einer Stockente im Rahmen der Prüfung.
3. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild ohne Nachweis Wasserarbeit)

Nenngeld/Reuegeld: Grundnenngeld: 50,00 €; Schweiß: 40,00 €; Niederwild ohne Wasser: 30,00 €; Wasser: 30,00 €; Stöbern: 30,00 €
Max. 8 Hunde

Schleppwild für Nachsuche auf Niederwild und voll flugfähige lebende Ente sind für Leistungsnachweis Wasser mitzubringen. Nennungen sind an den Prüfungsleiter Walter Klamert, Kneibenweg 16 in 35516 Münzenberg, Tel. 06033/60100 oder per E-Mail an bergmann.petra@phv-dialyse zu senden.
Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen IBAN: DE50 5139 0000 0088572300.

Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss am 21. September 2025 auf dem Konto eingegangen sein ansonsten ist die Nennung hinfällig.